Gemeldete Parteispenden im Jahr 2022
Spenden über 2.645,07 Euro (Valorisierung erfolgte am 1. Jänner 2022, davor 2.573,03 Euro) müssen politische oder wahlwerbende Parteien unverzüglich dem Rechnungshof Österreich melden. Die auf dieser Seite angeführten Spenden wurden dem Rechnungshof im Jahr 2022 gemeldet. Die Auflistung lässt jedoch nicht unbedingt Rückschlüsse auf die Einhaltung der Spendenobergrenze zu. Zum einen, weil Spenden an nahestehende Organisationen einer Partei nicht einzurechnen sind. Zum anderen, weil kleinere Spenden mangels sofortiger Veröffentlichungspflicht hier nicht zu finden sind, jedoch trotzdem für die Spendenobergrenze eine Rolle spielen. Erst die Rechenschaftsberichte beantworten diese Fragen abschließend.
Gemeldete Parteispenden aus den Vorjahren: 2021 | 2020 | 2019 | davor
Nähere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier.
Das CSV-File zur Datenverarbeitung ist hier abrufbar.