Weitergabe Parteispenden
Das Parteiengesetz legt fest, dass Parteien unzulässige Spenden an den Rechnungshof weiterleiten müssen. Die Präsidentin des Rechnungshofes hat dann Einrichtungen, die „mildtätigen oder wissenschaftlichen Zwecken“ dienen, zu bestimmen, die diese Parteispenden erhalten.
Das Parteiengesetz sieht keine genaueren Richtlinien zur Vorgangsweise vor, wie die Weiterleitung von unzulässigen Spenden erfolgen soll. Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker hat daher entschieden, Bürgerinnen und Bürger bei der Auswahl einzubinden, indem Vorschläge übermittelt werden können. Im Anschluss werden die begünstigten Organisationen per Los ausgewählt.
Weitergegebene Parteispenden 2024
Im Jahr 2024 gab der Rechnungshof insgesamt 15.343,22 Euro an unzulässigen Parteispenden weiter. Folgende Gewalt- und Opferschutzeinrichtungen erhielten jeweils rund 3.069 Euro:
- „Weisser Ring“, gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und Verhütung von Straftaten: Im Zentrum der Arbeit stehen Opfer von Straftaten mit ihren Bedürfnissen und Interessen. Der Weisse Ring befasst sich mit Opferhilfe, Prävention von Straftaten und Forschung.
- die Boje – Individualpsychologisches Zentrum gemeinnützige GmbH: Krisenintervention für Kinder und Jugendliche, die von schweren emotionalen Belastungen und einschneidenden traumatisierenden Erlebnissen betroffen sind.
- Tiroler Frauenhaus für misshandelte Frauen und Kinder: Opfer- und Kriseneinrichtung. Zielgruppe sind von körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt bedrohte und betroffene Frauen und Kinder.
- Frauenhaus Mistelbach: Im Frauenhaus Mistelbach finden von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder einen Ort, wo sie sicher sind und ein Zuhause finden – solange, bis sie wieder eigenständig leben können.
- Verein TAMAR, Beratungsstelle für misshandelte und sexuell missbrauchte Frauen, Mädchen und Kinder.
Weitergegebene Parteispenden 2022
Im Jahr 2022 gab der Rechnungshof insgesamt 5.912,83 Euro an unzulässigen Parteispenden weiter. Folgende Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen erhielten jeweils rund 1.970 Euro:
- Wiener Kinderhospiz gemeinnützige GmbH: Die Institution begleitet Kinder mit einer lebensverkürzenden oder lebensbedrohlichen Erkrankung individuell und gibt ihren Bezugspersonen in einer so belastenden Krisensituation Halt und Hilfe.
- Verein e.motion – Equotherapie: Der Verein begleitet Kinder und Jugendliche, die von Trauer, Trauma, Behinderung oder Krankheit betroffen sind oder in Lebenskrisen stecken, mithilfe von Tieren auf einem Weg zurück ins Leben.
- Zellkern – Wegweiser zum Leben: Der Verein wendet sich an Menschen mit schweren und chronischen körperlichen Erkrankungen und deren Angehörige. Das Angebot richtet sich sowohl an Erwachsene als auch an Jugendliche, die Rat und Hilfe suchen bei Problemen, Belastungen, Störungen und Krisen, die im Zusammenhang mit einer eigenen Erkrankung oder der eines Familienmitglieds stehen.
Weitergegebene Parteispenden 2021
Im Jahr 2021 gab der Rechnungshof insgesamt 25.158,78 Euro an unzulässigen Parteispenden weiter. Folgende Einrichtungen erhielten jeweils 3.000 Euro:
- Österreichische Multiple Sklerose Gesellschaft: Ist der Dachverband aller österreichischen Multiple Sklerose-Gesellschaften.
- neunerhaus: Ermöglicht obdachlosen und armutsgefährdeten Menschen ein selbstbestimmtes und menschenwürdiges Leben mit medizinischer Versorgung, Wohnen und Beratung.
- Verein Kinder haben Zukunft: Hilft akute Notsituationen, in denen sich Kinder befinden, zu lindern oder zu beseitigen.
- Sterntalerhof: Kümmert sich um Familien mit schwer-, chronisch bzw. sterbenskranken Kindern.
- Make-A-Wish Foundation Österreich: Erfüllt Herzenswünsche schwerstkranker Kinder.
- VinziRast: Betreut mehrere Projekte, wie zum Beispiel die VinziRast-Notschlafstelle für obdachlose Menschen.
- Rainbows: Hilft Kindern und Jugendlichen in stürmischen Zeiten – bei Trennung, Scheidung oder Tod naher Bezugspersonen.
Das Kinderhospiz Netz, das die umfassende Betreuung schwerstkranker und lebensbegrenzend erkrankter Kinder ermöglicht, erhielt 4.158,78 Euro.
Weitergegebene Parteispenden 2020
Im Jahr 2020 gab der Rechnungshof ingesamt 10.000 Euro aus unzulässigen Parteispenden weiter. Folgende Einrichtungen erhielten jeweils 2.000 Euro:
- Kinderhilfswerk: Will die Lebenssituation sozial benachteiligter Kinder verbessern. Der Schutz vor Vernachlässigung und Missbrauch steht im Vordergrund. Bietet Beratung und Therapie an. Beratungsstellen in Wien und Linz.
- Rainman´s Home: Bietet Unterstützung für Kinder mit Autismus, zum Beispiel durch Tagesstätten mit Betreuung.
- Tiroler Krebsforschungsinstitut: Krebsforschung in Innsbruck mit direktem Bezug zur Anwendung in Kliniken und Spitälern.
- Verein Contrast: Frühförderung für blinde, sehbehinderte und mehrfachbehindert-sehgeschädigte Kinder
- Verein AÖF – Autonome Österreichische Frauenhäuser: Ist ein Netzwerk autonomer Frauenhäuser in ganz Österreich. Betreibt auch die telefonische Frauenhelpline gegen häusliche Gewalt.